Deutscher Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung für 2005 gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der KUNERT AG haben die letzte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 7. Dezember 2004 abgegeben. Vorliegende Entsprechenserklärung der KUNERT AG vom 20. Februar 2006 bezieht sich für den Zeitraum vom 8. Dezember 2004 bis zum 20. Juli 2005 auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003, für den Zeitraum seit dem 21. Juli 2005 auf die am
20. Juli 2005 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung vom
2. Juni 2005.
Vorstand und Aufsichtsrat der KUNERT AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen seit Abgabe der letzten Entsprechungserklärung entsprochen wurde und entsprochen wird:
Bekanntmachung zur Einberufung von Hauptversammlungen erfolgen lediglich in den gesetzlich vorgeschriebenen Gesellschaftsblättern.
(Kodex 2.3.2)
Ein Selbstbehalt für Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der D&O-Versicherung ist nicht vereinbart.
(Kodex 3.8)
Vorstand und Aufsichtsrat haben in der Vergangenheit im Geschäftsbericht nicht über die Corporate Governance des Unternehmens berichtet und die Abweichungen von den Empfehlungen nicht erläutert.
(Kodex 3.10)
Nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen werden wurden in der Vergangenheit nicht auf der Internetseite der KUNERT AG zugänglich gehalten.
(Kodex 3.10)
Die Vergütung des Vorstandes wird im Geschäftsbericht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgewiesen. Eine Aufteilung nach fixen und variablen Komponenten sowie eine Individualisierung dieser Angaben erfolgt nicht.
(Kodex 4.2.4)
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt.
(Kodex 5.1.2)
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet.
(Kodex 5.3.2)
Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben.
(Kodex 5.4.3)
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Geschäftsbericht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berichtet. Eine Aufteilung nach Bestandteilen sowie eine Individualisierung dieser Angaben erfolgt nicht.
(Kodex 5.4.7)
Es wird kein Finanzkalender veröffentlicht.
(Kodex 6.7)
Es werden keine Zwischenberichte erstellt.
(Kodex 7.1.1)
Der Konzernabschluss ist nicht binnen 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich.
(Kodex 7.1.2)
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich entschlossen, auch Abweichungen von Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erklären, obwohl dazu keine Rechtspflicht besteht. Von folgenden Anregungen wurde und wird abgewichen:
Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (Internet) ist derzeit nicht möglich.
(Kodex 2.3.4)
Zu Kodexanregungen wird nicht Stellung genommen.
(Kodex 3.10)
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder enthält variable Bestandteile, diese sind jedoch nicht mit Aktienoptionen oder vergleichbaren Gestaltungen (z.B. Phantom Stocks) verbunden.
(Kodex 4.2.3)
Die Entlohnung des Aufsichtsrates enthält feste und erfolgsorientierte Vergütungsbestandsteile. Diese sind jedoch nicht auf den langfristigen Unternehmenserfolg im Sinne von Kodex 4.2.3 'variable Vergütung Vorstandsmitglieder' ausgerichtet.
(Kodex 5.4.7)
Veröffentlichungen über die Gesellschaft erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
(Kodex 6.8)
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