Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich Corporate Governance Bericht
Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 26. Februar 2002 verabschiedete und zuletzt am 26. Mai 2010 aktualisierte Deutsche Corporate Governance Kodex schafft Transparenz in den in Deutschland geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensleitung und -überwachung. Damit soll das Vertrauen nationaler und internationaler Anleger, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit in die Unternehmensführung gestärkt werden. Gute Corporate Governance gewährleistet dabei eine verantwortungsbewusste und auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens und hat für die KUNERT AG eine wesentliche Bedeutung.
Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie die Beschreibung wesentlicher, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehender Unternehmensführungspraktiken und die Darstellung der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat .
Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der KUNERT AG haben die letzte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 28. Dezember 2009 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich für den Zeitraum vom 29. Dezember 2009 bis zum 2. Juli 2010 auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 und für den Zeitraum ab dem 3. Juli 2010 auf die am 2. Juli 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung vom 26. Mai 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat der KUNERT AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und entsprochen wird:
- Derzeit wird den Aktionären die Möglichkeit einer Briefwahl nicht zur Verfügung gestellt. Die durch das ARUG eröffnete Möglichkeit der Briefwahl ist noch mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Problemen behaftet. Vor diesem Hintergrund und in Ansehung des mit der Briefwahl verbundenen administrativen Aufwands sowie der Möglichkeit, den benannten Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Weg zu bevollmächtigen, verzichtet die KUNERT AG einstweilen auf die Anwendung dieser Empfehlung (Kodex 2.3).
- Ein Selbstbehalt für den Aufsichtsrat im Rahmen der D&O- Versicherung ist nicht vereinbart. Ein Selbstbehalt müsste aus Grundsätzen der Gleichbehandlung für alle versicherten Personen identisch sein. Zusätzlich müsste der Angemessenheitsgrundsatz dazu führen, dass der Selbstbehalt in Anlehnung an die höchsten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des versicherten Personenkreises festzulegen wäre. Damit würde dieser Selbstbehalt die Aufsichtsratsmitglieder je nach ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen unterschiedlich stark treffen. Im Extremfall könnten z.B. weniger vermögende Mitglieder des Aufsichtsrats in Existenznöte geraten. Dies erscheint unter Berücksichtigung gleicher Verantwortlichkeiten nicht gerecht (Kodex 3.8).
- Es gibt aktuell keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands. Im Hinblick auf die Größe und die Aufgabenverteilung des Vorstands sehen wir keinen Bedarf für eine entsprechende Differenzierung (Kodex 4.2.1).
- Die Vergütung der Vorstandsmitglieder enthält variable Bestandteile, diese sind zur Zeit jedoch nicht mit Aktienoptionen oder vergleichbaren Gestaltungen (z.B. Phantom Stocks) verbunden. Die Vorstandsverträge sehen bislang nicht ihre frühzeitige Beendigung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vor; entsprechend ist auch kein sog. Abfindungs-Cap in derartigen Fällen vereinbart worden. Der Vertrag mit dem Vorstandsmitglied Stephan Oehl beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht zu seinen Gunsten im Falle des Kontrollwechsels, ohne jedoch ein Abfindungs-Cap zu berücksichtigen. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, bei Abschluss neuer Vorstandsverträge die Empfehlungen des DCGK umzusetzen (Kodex 4.2.3).
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist bislang nicht festgelegt. Nach entsprechender interner Überprüfung wird eine solche Festlegung auch nicht als zweckmäßig erachtet (Kodex 5.1.2).
- Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet. Im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft halten wir es für ausreichend, dass im Rahmen der nächsten regulären Neuwahlen des Aufsichtsrats ein Aufsichtsratssitz mit einem unabhängigen Finanzexperten i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG besetzt wird, der die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahrnehmen wird (Kodex 5.3.2).
- Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss bestehend aus Anteilseignern für Vorschläge zum Aufsichtsrat eingerichtet. Im Hinblick auf die überschaubare Größe des Aufsichtsrates halten wir die Einrichtung eines Nominierungsausschusses nicht für sinnvoll (Kodex 5.3.3).
- Außer einer nicht als zweckmäßig eingestuften Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurden bislang und werden auch künftig keine konkreten Ziele vom Aufsichtsrat festgelegt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte und Vielfalt (Diversity), insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen berücksichtigen. Der Aufsichtsrat ist diesbezüglich der Auffassung, dass derlei Beschränkungen gegenüber anderen Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht sachgerecht sind. Entsprechend möchte der Aufsichtsrat über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell entscheiden (Kodex 5.4.1 Abs. 2, 3).
- Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz wurden den Aktionären in der Vergangenheit nicht bekannt gegeben. Auch zukünftig sollen Kandidatenvorschläge nicht bekannt gegeben werden, weil der Aufsichtsrat die Einzelwahl seiner Mitglieder für ausreichend und eine Stimmabgabe in der Hauptversammlung für oder gegen einen Kandidaten im Hinblick auf dessen Position im Aufsichtsrat für nicht praktikabel hält (Kodex 5.4.3).
- Anträge auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern werden nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet. Der Aufsichtsrat wählt seine Mitglieder auch bei gerichtlicher Bestellung sorgfältig aus und sieht bei einer Befristung bis zur nächsten Hauptversammlung das Risiko, geeignete Kandidaten gegebenenfalls nicht für das Amt verpflichten zu können (Kodex 5.4.3).
- Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Geschäftsbericht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berichtet. Eine Aufteilung nach Bestandteilen sowie eine Individualisierung dieser Angaben erfolgten bislang nicht. Der Vergütungsaufwand wird nur als Gesamtsumme im Konzernanhang ausgewiesen, da wir im Hinblick auf die Höhe der Vergütung und die Vorgaben der Satzung in einer Individualisierung der Vergütung keinen nennenswerten Nutzen für die Anleger sehen (Kodex 5.4.7).
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich entschlossen, auch Abweichungen von Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erklären, obwohl dazu keine Rechtspflicht besteht. Von folgenden Anregungen wurde und wird abgewichen:
- Die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (Internet) ist derzeit nicht möglich (Kodex 2.3.4).
- Die Entlohnung des Aufsichtsrates enthält feste und erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile. Diese sind zur Zeit jedoch nicht auf den langfristigen Unternehmenserfolg im Sinne von Kodex 4.2.3 „variable Vergütung Vorstandsmitglieder“ ausgerichtet (Kodex 5.4.6).
- Veröffentlichungen über die Gesellschaft erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache (Kodex 6.8).
Immenstadt, im Dezember 2010
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Die vorstehende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom Dezember 2010 ist zusammen mit allen früheren Erklärungen auf unserer Internetseite unter www.kunert-ag.de öffentlich zugänglich und als Download verfügbar.
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat der KUNERT AG aus sechs Mitgliedern, wovon vier Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Aufsichtsratsmitglieder üben teilweise weitere Mandate in anderen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien aus. Eine detaillierte Darstellung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist unter dem Abschnitt „Organe der Gesellschaft“ in diesem Geschäftsbericht zu finden. Die Vergütungsregelung für die Aufsichtsratsmitglieder kann dem Vergütungsbericht im Lagebericht entnommen werden.
Der Aufsichtsrat nimmt seine Funktion der regelmäßigen Überwachung des Vorstands im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen wahr. Alle Aufsichtsratssitzungen werden unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung vierzehn Tage vor dem Sitzungstermin einberufen und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet. Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden.
Auch zwischen den Sitzungen wird der Aufsichtsrat über wichtige Ereignisse im Unternehmen zeitnah informiert. Über den Gang der Geschäfte werden alle Aufsichtsräte durch monatlich übersandte Berichte umfassend unterrichtet. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft stimmt sich der Vorstand rechtzeitig mit dem Aufsichtsrat ab. Alle gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtigen Maßnahmen werden dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Im Geschäftsjahr 2010 hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte nur einen Personalausschuss gebildet. Hinsichtlich der Größe der Gesellschaft und des Aufsichtsrats wurden keine weiteren Ausschüsse eingerichtet. Im Rahmen der nächsten regulären Neuwahlen, ist es vorgesehen, einen Sitz mit einem unabhängigen Finanzexperten i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG zu besetzen, der die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahrnehmen wird.
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand der Gesellschaft arbeitet mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Beide Organe sind personell strikt getrennt. Aufsichtsratsmitglieder, die ehemals eine Vorstandstätigkeit in der Gesellschaft wahrgenommen haben, gibt es nicht.
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und setzt sich gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft aktuell aus zwei Mitgliedern zusammen. Herr Hermann de Jong leitet die Ressorts Finanzen und Verwaltung, Herr Stephan Oehl zeichnet verantwortlich für die Ressorts Marketing, Vertrieb und Beschaffung. Einen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands gibt es nicht. Trotz dieser Ressorttrennung leitet der Vorstand die Gesellschaft gemeinsam. Darunter fallen die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die Definition der kurz- und mittelfristigen Unternehmensziele. Daneben obliegt dem Gesamtvorstand die operative Planung.
Ferner stimmt sich der Vorstand im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen und Ressortmeetings ab. Hier stehen der operative tägliche Geschäftsverlauf sowie die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Vordergrund. Darüber hinaus wird über zentrale Einzelmaßnahmen beraten und für den Geschäftsverlauf wesentliche Entscheidungen der Unternehmensleitung getroffen. Je nach Schwerpunkt wird die Sitzung von einem der beiden Vorstände geleitet. Im Bedarfsfall wohnen auch die Leiter der Unternehmensbereiche den Sitzungen bei, um über tagesordnungsrelevante Angelegenheiten ausführlich zu berichten.
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat zeitnah und ausführlich über den Geschäftsverlauf, die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus werden die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie wesentliche Maßnahmen durch den Aufsichtsrat begleitet. Über wichtige Ereignisse in der Unternehmensführung wird der Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Sitzungen unterrichtet.
Der Aufsichtsrat regelt die Vergütungsregelung des Vorstands. Im Detail ist diese im Vergütungsbericht im Lagebericht geschildert.
Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
Zum 31. Dezember 2010 hielt der Vorstand Hermann de Jong 1,05% an der KUNERT AG und repräsentiert damit zugleich den Gesamtbesitz des Vorstands am Grundkapital der KUNERT AG. Der Aufsichtsrat hielt zum 31. Dezember 2010 insgesamt 0,34% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und damit weniger als 1% am Grundkapital der KUNERT AG.
Director’s Dealings im Geschäftsjahr 2010
Der KUNERT AG ist im Geschäftsjahr 2010 eine Wertpapiertransaktion von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 15a WpHG mitgeteilt worden: Demnach erlangte der Vorstand Hermann de Jong durch Kauf von weiteren 6.000 Stammaktien der Gesellschaft am 10. Februar 2010 einen Bestand von 208.000 Stammaktien und war somit am 31. Dezember mit 1,05% an der Gesellschaft beteiligt. Diese und frühere Transaktionen mit Aktien der KUNERT AG sind auf unserer Internetseite www.kunert-ag.de unter der Rubrik Investor Relations / Director’s Dealings veröffentlicht.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss der KUNERT AG wird weiterhin nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Der Konzernabschluss der KUNERT AG wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Für die Aufstellung der Abschlüsse ist der Vorstand verantwortlich. Der Einzelabschluss der KUNERT AG und der Konzernabschluss der Gesellschaft werden vom Aufsichtsrat gebilligt. Mit der Prüfung hat der Aufsichtsratsvorsitzende die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 beauftragt, nachdem die Hauptversammlung den Jahresabschlussprüfer zuvor gewählt hatte. Von den Anforderungen an die Unabhängigkeit des Prüfers hat sich der Vorsitzende vorab überzeugt.