Deutscher Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung für 2008 gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der KUNERT AG haben die letzte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 5. März 2007 abgegeben. Vorliegende Entsprechenserklärung der KUNERT AG vom 22. 12.2008 bezieht sich für den Zeitraum vom 6. März 2007 bis zum 20. Juli 2007 auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2006, für den Zeitraum vom 21. Juli 2007 bis zum 8. August 2008 auf die am 20. Juli 2007 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung vom 14. Juni 2007 und für den Zeitraum ab dem 9. August 2008 auf die am 8. August 2008 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung vom 6. Juni 2008.
Vorstand und Aufsichtsrat der KUNERT AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen seit Abgabe der letzten Entsprechungserklärung entsprochen wurde und entsprochen wird:
Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen wurden bisher nicht in vollem Umfang auf der Internet-Seite der Gesellschaft veröffentlicht
(Kodex 2.3.1).
Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen wird nicht allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen auf elektronischem Wege übermittelt
(Kodex 2.3.2).
Die Gesellschaft stellt während der Hauptversammlung nur auf Antrag von Aktionären einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung von Stimmrechten zur Verfügung
(Kodex 2.3.3).
Ein Selbstbehalt für Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der D&O-Versicherung ist nicht vereinbart
(Kodex 3.8).
Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Geschäftsbericht nicht über die Corporate Governance des Unternehmens und erläutern die Abweichungen von den Empfehlungen nicht
(Kodex 3.10).
Nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen aus dem Zeitraum vor 2005 werden nicht auf der Internetseite der KUNERT AG zugänglich gehalten
(Kodex 3.10).
Es gibt aktuell keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands
(Kodex 4.2.1).
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt
(Kodex 5.1.2).
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet
(Kodex 5.3.2).
Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss bestehend aus Anteilseignern für Vorschläge zum Aufsichtsrat eingerichtet
(Kodex 5.3.3).
Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben
(Kodex 5.4.3).
Anträge auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern werden nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet
(Kodex 5.4.3).
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Geschäftsbericht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berichtet. Eine Aufteilung nach Bestandteilen sowie eine Individualisierung dieser Angaben erfolgt nicht
(Kodex 5.4.7).
Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Geschäftsbericht nicht über die Corporate Governance des Unternehmens und erläutern den Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nicht
(Kodex 6.6).
Es wird kein Finanzkalender veröffentlicht
(Kodex 6.7).
Veröffentlichungen über die Gesellschaft sind nicht in vollem Umfang über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich
(Kodex 6.8).
Es wurde für das 1. Quartal 2007 kein Zwischenbericht erstellt
(Kodex 7.1.1).
Bislang -waren der Konzernabschluss nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenmitteilungen nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich
(Kodex 7.1.2).
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich entschlossen, auch Abweichungen von Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erklären, obwohl dazu keine Rechtspflicht besteht. Von folgenden Anregungen wurde und wird abgewichen:
Die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (Internet) ist derzeit nicht möglich
(Kodex 2.3.4).
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder enthält variable Bestandteile, diese sind jedoch nicht mit Aktienoptionen oder vergleichbaren Gestaltungen (z.B. Phantom Stocks) verbunden
(Kodex 4.2.3).
Die Entlohnung des Aufsichtsrates enthält feste und erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile. Diese sind jedoch nicht auf den langfristigen Unternehmenserfolg im Sinne von Kodex 4.2.3 „variable Vergütung Vorstandsmitglieder“ ausgerichtet
(Kodex 5.4.6).
Veröffentlichungen über die Gesellschaft erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache
(Kodex 6.8).
Immenstadt, im Dezember 2008
Der Aufsichtsrat Der Vorstand