Deutscher Corporate Governance Kodex
 
Entsprechenserklärung für 2006 gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der KUNERT AG haben die letzte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 20. Februar 2006 abgegeben. Vorliegende Entsprechenserklärung der KUNERT AG vom 05. März 2007 bezieht sich für den Zeitraum vom 21. Februar 2006 bis zum 24. Juli 2006 auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005, für den Zeitraum seit dem 25. Juli 2006 auf die am 24. Juli 2006 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung vom 12. Juni 2006.

Vorstand und Aufsichtsrat der KUNERT AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen seit Abgabe der letzten Entsprechungserklärung entsprochen wurde und entsprochen wird:

· Bekanntmachungen zur Einberufung von Hauptversammlungen erfolgen lediglich in den gesetzlich vorgeschriebenen Gesellschaftsblättern (Kodex 2.3.2).

· Ein Selbstbehalt für Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der D&O-Versicherung ist nicht vereinbart (Kodex 3.8).
· Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Geschäftsbericht nicht über die Corporate Governance des Unternehmens und erläutern die Abweichungen von den Empfehlungen nicht. (Kodex 3.10).
· Nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen wurden in der Vergangenheit nicht auf der Internetseite der KUNERT AG zugänglich gehalten (Kodex 3.10).

· Es gibt aktuell keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands (Kodex 4.2.1).

· Die Vergütung des Vorstandes wurde in der Vergangenheit im Geschäftsbericht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgewiesen. Eine Aufteilung nach fixen und variablen Komponenten sowie eine Individualisierung dieser Angaben erfolgte nicht (Kodex 4.2.4).

· Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt (Kodex 5.1.2).

· Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet (Kodex 5.3.2).
· Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben (Kodex 5.4.3).

· Der Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds ist nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet worden (Kodex 5.4.3).

· Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Geschäftsbericht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berichtet. Eine Aufteilung nach Bestandteilen sowie eine Individualisierung dieser Angaben erfolgt nicht (Kodex 5.4.7).
· Es wird kein Finanzkalender veröffentlicht (Kodex 6.7).

· Es werden keine Zwischenberichte erstellt. (Kodex 7.1.1).

· Der Konzernabschluss ist nicht binnen 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich (Kodex 7.1.2).
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich entschlossen, auch Abweichungen von Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erklären, obwohl dazu keine Rechtspflicht besteht. Von folgenden Anregungen wurde und wird abgewichen:
· Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (Internet) ist derzeit nicht möglich (Kodex 2.3.4).
· Zu Kodexanregungen wird nicht Stellung genommen (Kodex 3.10)
· Die Vergütung der Vorstandsmitglieder enthält variable Bestandteile, diese sind jedoch nicht mit Aktienoptionen oder vergleichbaren Gestaltungen (z.B. Phantom Stocks) verbunden (Kodex 4.2.3).

· Die Wahl bzw. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern findet nicht zu unterschiedlichen Terminen und nicht für unterschiedliche Amtsperioden statt (Kodex 5.4.6)

· Die Entlohnung des Aufsichtsrates enthält feste und erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile. Diese sind jedoch nicht auf den langfristigen Unternehmenserfolg im Sinne von Kodex 4.2.3 „variable Vergütung Vorstandsmitglieder“ ausgerichtet (Kodex 5.4.7).
· Veröffentlichungen über die Gesellschaft erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache (Kodex 6.8).
Immenstadt, im März 2007
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
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