Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Nach §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Kunert AG verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Kunert Aktien der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, die eine Gesamtsumme von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres überschreiten. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in Kunert Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die Kunert Aktien (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionen oder Optionsscheinen auf die Kunert Aktien mitgeteilt werden). Daneben besteht eine Meldepflicht für:


1) Personen, die bei der Kunert AG Führungsaufgaben wahrnehmen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben
sowie zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind;

2) Personen, die in enger Beziehung zu den oben genannten Personengruppen stehen (unter anderem Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Verwandte, die mit den genannten Personen, seit mindestens einem Jahr in einem gemeinsamen Haushalt leben, aber auch juristische Personen, bei denen oben genannten Personen Führungsaufgaben wahrnehmen sowie juristische Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, die direkt oder indirekt von einer meldepflichtigen Person kontrolliert werden).

 
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG

Zum Bilanzstichtag hält Herr Hermann de Jong 0,11% an der Kunert AG, Herr Michael Hollmann ist mit 3,44% beteiligt. Nach der Kapitalherabsetzung im Oktober 2008 und der Kapitalerhöhung im März 2009 ist Herr de Jong mit 1,02% und Herr Hollmann mit 0,33% an der Gesellschaft beteiligt.

Zum aktuellen Zeitpunkt liegen uns keine weiteren meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte der entsprechenden Personen vor.



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